Schwerpunkt: Bildung in der WfbM

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) erfüllen viele Aufgaben. Neben interessanten Arbeitsangeboten, arbeitsbegleitenden Maßnahmen und begleitenden Unterstützungsleistungen ist die berufliche Bildung die zentrale Aufgabe der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Wer keine Ausbildung in einem Betrieb absolvieren kann, findet im Berufsbildungsbereich der Werkstatt eine auf ihn individuell zugeschnittene berufliche Bildungsmaßnahme. Die Aufnahme in die Werkstatt erfolgt mit dem Durchlaufen des Eingangsverfahren (EV). Nach dieser Orientierungsphase, in der die Eignung der Werkstatt, als zukünftiger Lern- und möglicher Arbeitsort geklärt wird, erfolgt der Übergang in den Berufsbildungsbereich

Berufsbildungsbereich (BBB)

Im Berufsbildungsbereich führen die WfbM, sowohl Einzelmaßnahmen als auch Lehrgänge mit den Teilnehmenden durch, um eine Verbesserung ihrer Teilhabechancen am Arbeitsleben zu erreichen. Ziel der Maßnahmen ist eine adäquate, individuelle berufliche Bildung unter Anlehnung an den Bildungsrahmenplan einer Ausbildung. Damit sind die behinderten Menschen spätestens nach Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs beruflich qualifiziert und in der Lage, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Die Berufliche Bildungsmaßnahme der Werkstatt ist auf maximal 24 Monate begrenzt.

Foto: Lebenshilfe Forchheim

Geprüfte Qualität – AZAV Zulassung

Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle Träger von WfbM, die eine Maßnahme im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich anbieten, eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) vorweisen.

Im Zulassungsverfahren werden verschiedene Aspekte überprüft u.a.:

Viele Werkstätten in Bayern arbeiten an innovativen Kooperationsprojekten und entwickeln neue Konzepte für eine zeitgemäße berufliche Bildung. Einige Beispiele aus den bayerischen Werkstätten finden Sie hier (Sprung Seiten Ende).

BILDUNG für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf:

Berufliche Bildung ist ein wichtiger Teil einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung. Sie ist der Schlüssel für die berufliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Die berufliche Bildung dient dem Menschen, seine Potentiale zu entdecken, seine Kompetenzen zu entwickeln und eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Dies ist vollumfänglich auch für alle Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gültig, die auf die Tagesförderstätten als Lernort angewiesen sind. Die Mitgliedsträger der LAG WfbM Bayern und die angeschlossenen Förderstätten haben eine Rahmenkonzeption für die Teilhabeleistung „Bildung und Arbeit“ in der Förderstätte erarbeitet.

Bildung ist hier im Sinne der UN-BRK zu verstehen, als „lebenslanges Lernen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen.“ (UN-BRK Artikel 24 Absatz 1).

Lebenslanges Lernen ist ein wichtiger Bestandteil der Teilhabe am Arbeitsleben.

Beispiele aus unseren Werkstätten